Beiträge gültig ab 01.01.2026 Angaben in Euro  
Beitragsklasse Monat Halbjahr Jahr
Erwachsene 8 48 96
Familie: Eltern mit Kindern bis 18 Jahre 16 96 192
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 30 60
Schüler/in und Student/in (Beifügung einer Kopie des aktuellengültigen Schüler-/ Studentenausweises erforderlich) 5 30 60
Witwe   20 40
Eltern/Kind-Turnen ein Elternteil 8 48 96
je Kind bis drei Jahre 2 12 24
Passives Mitglied (nur auf begründeten Antrag) 3,75 22,50 45
Sonderbeiträge      
Badminton-Wettkampf Senioren     50
Badminton ohne Spielberechtigung     25
Dart Erwachsene     25
Dart Jugendliche     3
Rhythmische Sportgymnastik einheitlich für alle 45 270 540
       
Gymnastik und Tanz einheitlich für alle 35 210 420
       
Kursangebote für je 10 Übungseinheiten      
Seniorentanz 50,00 EUR (Mitglieder 30,00 EUR)      
Yogakurs 50,00 EUR (Mitglieder 30 EUR)      
Zumbakurs 40,00 EUR (Mitglieder 20,00 EUR)      
Fit im hohen Alter 40,00 EUR (Mitglieder 20,00 EUR)      
       
2. Bei Neueintritt im Laufe des Jahres wird einschließlich des Beitrittsmonats pro Monat der Beitrag erhoben.      
3. Die Mitgliederversammlung kann Beitragsänderungen beschließen.      
4. Das Mitglied muss dem Beitragseinzugsverfahren per SEPA-Lastschrift zustimmen.      
Es gelten bankübliche Verfahrensregeln. Die Jahresbeiträge werden jeweils hälftig zum 31.März und zum 30. September fällig.      
5. Personenstandsänderungen (Wohnungswechsel, Heirat etc.) und Bankkontoänderungen sind zeitnah bekannt zu geben.      
6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ((§ 07.4 der Satzung) bleiben bis dahin entstandene Beitragspflichten bestehen.      
7. Über Stundung oder Ratenzahlung entscheidet der Kassierer, über Beitragserlass entscheidet der Vorstand.      
8. Bei Zahlungsrückständen oder Erfolglosigkeit des Bankeinzuges sind Schäden (Gebühren etc.) zu ersetzen. Wird der Beitrag trotz Mahnung nicht gezahlt kann eine Vereinsstrafe verhängt werden (§ 11 der Satzung). Entstehen Rückstände von über einem Jahr kannein Ausschluss aus dem Verein erfolgen (§ 07.4 der Satzung).